Abgaben
Ein Überblick · keine Steuerberatung
Diese Seite ordnet ein, was auf Sie zukommt. Sie ersetzt weder die Auskunft des Finanzamts noch eine Beratung und kennt Ihren Fall nicht.
Vier Elemente: erklären genügt
Was eine Stelle für einzelne Aufgaben auszahlt, sind Einkünfte und gehören in die Erklärung — gleich, wie klein sie sind, wie unregelmäßig sie kommen und wo die Stelle sitzt. Eine Anmeldung als Gewerbe oder freiberuflich ist dafür nicht nötig, weil Sie keine Rechnungen schreiben.
Die Vorstellung, eine ausländische Plattform bliebe unsichtbar, ist überholt: Nach dem Plattformen-Steuertransparenzgesetz übermitteln die Plattformen Daten an die Finanzverwaltung.
Ein Element: anmelden
Die Unterschrift setzt einen Status voraus. Der Weg führt über das Finanzamt und, je nach Tätigkeit und Umfang, über ein Gewerbe. Schreibende und übersetzende Tätigkeiten werden oft als freiberuflich behandelt, unterrichtende und vermittelnde oft als gewerblich; die Zuordnung trifft die Behörde.
§ 19 UStG
Die Kleinunternehmerregelung gehört ins selbe Gespräch. Sie erspart den Ausweis der Umsatzsteuer, nicht die Erklärung — ein Unterschied, an dem regelmäßig etwas schiefgeht.
Neben einer Anstellung
Zulässig, sofern der Arbeitsvertrag nichts anderes sagt. Prüfen Sie eine Nebentätigkeitsklausel und die Treuepflicht. Im öffentlichen Dienst gilt Strengeres; Beamtinnen und Beamte müssen in aller Regel anzeigen.
Bei Leistungsbezug
Je nach Leistung bestehen Melde- und Anrechnungspflichten. Die auszahlende Stelle sagt Ihnen vorher, was gilt.
Wen fragen
Das Finanzamt zu Anmeldung und Erklärung — kostenlos. Eine Steuerberatung für den Einzelfall.
ELSTER öffnen →Angebot der Steuerverwaltung, nicht vergütet.
Werblicher Inhalt und keine Steuerberatung. Diese Seite vermittelt nichts und nennt keine Beträge.